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Mosaik, Prof. Ernst Fuchs

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die das Kunsthotel Fuchspalast der STAMA Veranstaltung- & Stadtmarketing GesmbH (im Folgenden „Kunsthotel Fuchspalast“) gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“) erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Hotelzimmern und sonstigen Räumlichkeiten für z.B. Seminare, Tagungen, Präsentationen, Konferenzen, Bankette und sonstigen Veranstaltungen und dem Verkauf von Speisen und Getränken. Das Kunsthotel Fuchspalast ist berechtigt seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.


1.2 Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z.B. Hotelaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent- oder Veranstaltungsverträge, die mit dem Kunsthotel Fuchspalast abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.

1.3 AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das Kunsthotel Fuchspalast diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.

§ 2 Vertragsschluss
2.1 Gültig nur für die Vermietung bis zu max. 9 Hotelzimmer:
Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme des Kunsthotel Fuchspalast zustande. Dem Kunsthotel Fuchspalast steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.

2.2 Gültig nur für die Vermietung ab 10 Hotelzimmer:
Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nur nach schriftlichen Antrag des Vertragspartners und durch die schriftliche Annahme des Kunsthotel Fuchspalast zustande.

2.3 Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn das Kunsthotel Fuchspalast dies ausdrücklich gestattet. Das Kunsthotel Fuchspalast kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.

§ 3 Anzahlung
3.1 Das Kunsthotel Fuchspalast ist berechtigt, den Vertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet.

3.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich die Vorauszahlung laut Vertrag brutto und ohne Abzug von Bankkosten und Spesen auf die im Vertrag angegebene Bankverbindung unter Angabe des Reservierungstitels und des Ankunftsdatums zu überweisen.

3.3 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.

§ 4 Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise
4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so das Kunsthotel Fuchspalast keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Zimmer ab 15:00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen.

4.2 Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 11.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.

4.3 Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, sind gebuchte Zimmer bis 18:00 Uhr garantiert, nach 18:00 Uhr hat das Kunsthotel Fuchspalast das Recht gebuchte Zimmer anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag durch das Kunsthotel Fuchspalast
5.1 Sieht der Vertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann das Kunsthotel Fuchspalast ohne Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

5.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

5.3 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

§ 6 Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
6.1 Für Individualreisen (bis zu 20 Personen):
Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden gelten folgende Stornobedingungen: bis 48 Stunden vor dem Anreisetag können die Zimmer kostenlos storniert werden.

6.2 Für Gruppenreisen (ab 20 Personen):
Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden gelten folgende Stornobedingungen:
Gruppen über 20 Personen
- 31 Tage vor Anreise kostenfrei
- 30 - 21 Tage vor Anreise 50% der gebuchten Gesamtkosten
- 20 - 14 Tage vor Anreise 70% der gebuchten Gesamtkosten
- 13 - 7 Tage vor Anreise 90% der gebuchten Gesamtkosten
- 6 Tage vor Anreise 100% der gebuchten Gesamtkosten

§ 7 Ersatzunterkunft
7.1 Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität und gleicher Preis) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

7.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

7.3 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Kunsthotel Fuchspalast.

§ 8 Rechte des Vertragspartners
8.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.

§ 9 Pflichten des Vertragspartners
9.1 Sofern vertraglich nicht anders geregelt ist der Vertragspartner verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger gesetzlicher Abgaben zu bezahlen.

9.2 Das Kunsthotel Fuchspalast ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert das Kunsthotel Fuchspalast Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte das Kunsthotel Fuchspalast Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen, usw.

§ 10 Rechte des Kunsthotel Fuchspalast
10.1 Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Kunsthotel Fuchspalast das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gemäß § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw. dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.

10.2 Dem Kunsthotel Fuchspalast steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistung zu.

§ 11 Pflichten des Kunsthotel Fuchspalast
11.1 Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.

11.2 Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Kunsthotel Fuchspalast, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind, sind beispielhaft:
a) Sonderleistungen des Kunsthotel Fuchspalast, die gesondert in Rechnung gestellt werden können, wie Solarium, Garagierung, usw.;
b) für die Bereitstellung von Zusatz- bzw. Kinderbetten nach Verfügbarkeit wird ein ermäßigter Preis berechnet.

§ 12 Haftung des Kunsthotel Fuchspalast für Schäden an eingebrachten Sachen
12.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet die Wertgegenstände, in dem am Zimmer vorhandenen Safe, zu deponieren. Der Versicherungsschutz in der Höhe von bis zu € 1.300,-- ist gegeben.

12.2 Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Beherberger ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in Verwahrung geben.

12.3 In jedem Fall der übernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner und/oder Gast den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverzüglich dem Kunsthotel Fuchspalast anzeigt. Überdies sind diese Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis durch den Vertragspartner bzw. Gast gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen.

§ 13 Haftungsbeschränkungen
13.1 Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Kunsthotel Fuchspalast für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.

13.2 Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Kunsthotel Fuchspalast für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.

§ 14 Tierhaltung
14.1 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.

14.2 Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.

14.3 Der Vertragspartner bzw. Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflicht-Versicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Beherbergers zu erbringen.

14.4 Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften dem Kunsthotel Fuchspalast gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Kunsthotel Fuchspalast, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.

14.5 In den Seminar- und Restauranträumen und dem Wellnessbereich dürfen sich Tiere nicht aufhalten.

§ 15 Verlängerung der Beherbergung
15.1 Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann das Kunsthotel Fuchspalast der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Das Kunsthotel Fuchspalast trifft dazu keine Verpflichtung.

15.2 Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise, wenn verfügbar, automatisch verlängert.

§ 16 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
16.1 Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.

16.2 Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist das Kunsthotel Fuchspalast berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Das Kunsthotel Fuchspalast wird in Abzug bringen, was es sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner.

16.3 Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Kunsthotel Fuchspalast.

16.4 Das Kunsthotel Fuchspalast ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw. der Gast
a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Kunsthotel Fuchspalast wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.

16.5 Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, kann das Kunsthotel Fuchspalast den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder das Kunsthotel Fuchspalast von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

§ 17 Erkrankung oder Tod des Gastes
17.1 Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird das Kunsthotel Fuchspalast über Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird das Kunsthotel Fuchspalast die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hierzu selbst nicht in der Lage ist.

17.2 Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird der Beherberger auf Kosten des Gasten für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.

17.3 Das Kunsthotel Fuchspalast hat gegenüber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche:
a) offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe
b) notwendig gewordene Raumdesinfektion,
c) unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderenfalls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung all dieser Gegenstände,
d) Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungs-gegenständen, Teppichen usw., soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden,
e) Zimmermiete, soweit die Räumlichkeit vom Gast in Anspruch genommen wurde, zuzüglich allfälliger Tage der Unverwendbarkeit der Räume wegen Desinfektion, Räumung o. ä,
f) allfällige sonstige Schäden, die dem Beherberger entstehen.

§ 18 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
18.1 Erfüllungsort ist St. Veit / Glan.

18.2 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb. IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht. (unter Anschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb. IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht).

18.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Kunsthotel Fuchspalast, wobei das Kunsthotel Fuchspalast überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem Gerichtsstand geltend zu machen.

§ 19 Sonstiges
19.1 Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die Vertragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder die Ereignung fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag maßgeblich.

19.2 Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein.

19.3 Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Kunsthotel Fuchspalast aufzurechnen, es sei denn, das Kunsthotel Fuchspalast ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt.

19.4 Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
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